Über Heinrich C. Vergho

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Uli Hoeneß – davon gibt es Viele unter uns – Zum Thema Schwarzarbeit und Steuerbetrug

Von |Donnerstag, 12. Dezember 2013|Aktuelles, Allgemein, Arbeitsrecht, Steuerrecht, Strafrecht, Zivilrecht|

Steuerehrlichkeit und Steuersünden sind seit geraumer Zeit überall ein Gesprächsthema, insbesondere seit „schweizerische CDs“ im Umlauf sind und vom Staat teuer angekauft werden, um Steuerhinterziehung im großen Stil - meist durch „Schwarzgeld“ in der Schweiz - aufzuklären. Prominente Namen, zuletzt Uli Hoeneß als Präsident des FC Bayern München, sind in aller Munde. Während diese millionenschweren Steuerhinterziehungen nur von wenigen Reichen vorgenommen werden, eröffnet sich für Viele auf einem anderen Feld die „Schweiz des kleinen Mannes“. Dabei soll die Rede sein von Vertragsleistungen ohne Rechnung, von klassischer Schwarzarbeit.

Anmerkungen zur sogenannten Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Von |Dienstag, 16. August 2011|Aktuelles, Medizinrecht, Zivilrecht|

Angesichts der immer älter werdenden Gesellschaft stellt sich verstärkt die Frage, ob und wie Menschen Vorsorge treffen können, wenn sie selbst nicht mehr in der Lage sind, rechtsverbindliche Entscheidungen für sich zu treffen. Von einem Tag auf den anderen oder auch schleichend kann die Fähigkeit zur selbstbestimmten Lebensführung verloren gehen. Die Annahme, dass dann nahe Angehörige automatisch notwendige Entscheidungen rechtlich verbindlich treffen können, ist falsch. Ohne entsprechende Vorsorge hätte dann das Betreuungsgericht das Sagen. Diesem Problem lässt sich mit zweierlei Möglichkeiten begegnen:

Samstag gilt bei Mietzahlungen nicht mehr als Werktag

Von |Freitag, 16. Juli 2010|Allgemein, Mietrecht|

In den meisten Wohnraummietverträgen findet sich die Klausel, dass die Mietzahlungen spätestens am dritten Werktag eines Monats im Voraus fällig sind. Entsprechendes ist auch in § 556b Abs. 1 BGB geregelt. Wichtig ist diese Zahlungsbestimmung deshalb, weil unpünktliche Zahlungsweise dem Vermieter ein Recht zur Kündigung ggf. sogar zu einer fristlosen Kündigung gibt.

Bei Krankheit verfällt Urlaub nicht!

Von |Dienstag, 29. Juni 2010|Allgemein, Arbeitsrecht|

Nach bisheriger Rechtslage verfällt ein nicht genommener Urlaub spätestens am 31. März des Folgejahres, auch wenn er infolge von Krankheit nicht genommen werden konnte. Von diesem Grundsatz hat der Europäische Gerichtshof, dem sich auch das Bundesarbeitsgericht angeschlossen hat, eine wesentliche Einschränkung vorgenommen: