Wie erkenne ich ärztliche Kunstfehler?

Von |Dienstag, 21. Juni 2011|Allgemein, Arzthaftungsrecht, Medizinrecht|

Im Arzthaftungsrecht sind Behandlungsfehler eines Arztes oftmals nicht offensichtlich. Vielmehr hegen Patienten erstmal nur den Verdacht, dass eine Behandlung nicht lege artis erfolgt ist. Ein Verdacht reicht jedoch für die Geltendmachung von Ansprüchen gegen den Arzt nicht. Um einen Schadensersatz durchsetzen zu können, muss der Patient vielmehr nicht nur einen Schaden darlegen, sondern grundsätzlich auch vollumfänglich den ärztlichen Fehler nachweisen. Dies gelingt in aller Regel nur über ein ärztliches Gutachten.