Baurecht

BAURECHT

Die Schaffung der planungsrechtlichen und genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen für die Bebauung oder Umnutzung eines Grundstückes (öffentliches Baurecht) gehört ebenso zum Baurecht wie die Einhaltung der zwischen

Bauherrn und Unternehmer geschlossenen Verträge bei der Errichtung eines Bauwerks (ziviles Baurecht). Wir beraten und vertreten unsere Mandanten in diesem Bereich sowohl außergerichtlich als auch vor Gerichten und Behörden.

ANWÄLTE FÜR DIESES RECHTSGEBIET

ANNA-CARINA WITTMANN

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht

KARLHEINZ DONAUBAUER

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht

AKTUELLES RUND UMS BAURECHT