KARLHEINZ DONAUBAUER

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht

  • Geboren 1947 in Eichstätt
  • 1958 – 1967 Gymnasium in Eichstätt
  • Studium der Rechtswissenschaften in Freiburg und Regensburg
  • Referendariat in Regensburg
  • Seit 1977 Rechtsanwalt
  • Seit 1997 Fachanwalt für Familienrecht
  • Seit 2006 Fachanwalt für Erbrecht

AUSFÜHRLICHE VITA

Rechtsanwalt Karlheinz Donaubauer wurde 1947 in Eichstätt geboren. Während seiner Schulzeit am Willibald-Gymnasium (naturwissenschaftlicher Zweig) verbrachte er ein Jahr an einer amerikanischen „Highschool“ in Südkalifornien. Nach dem Abitur im Jahre 1967 und dem Militär- bzw. Ersatzdienst begann er das Studium der Rechtswissenschaft in Freiburg im Breisgau und legte 1974 in Regensburg das erste Staatsexamen ab. Nach der Referendarzeit in Regensburg folgte das zweite Staatsexamen im Jahre 1976 und im Anschluss daran eine Tätigkeit als Rechtsanwalt in einer Ingolstädter Kanzlei.

Im Jahre 1978 schloss er sich mit Herrn Rechtsanwalt Heinrich C. Vergho zur gemeinsamen Berufsausübung in der Kanzlei Vergho + Donaubauer zusammen. Rechtsanwalt Karlheinz Donaubauer war auch als Dozent an der Fachakademie für Sozialpädagogik tätig.

Rechtsanwalt Karlheinz Donaubauer ist Mitglied im Deutschen Anwaltsverein (DAV) und in der Arbeitsgemeinschaft Familien- und Erbrecht sowie im Ingolstädter Anwaltsverein. Er ist außerdem Teilnehmer des Arbeitskreises Trennung und Scheidung.

KOMPETENZ

Rechtsanwalt Karlheinz Donaubauer ist seit 1997 Fachanwalt für Familienrecht und in größerem Umfang mit Scheidungs- und Unterhaltsverfahren befasst. Durch die langjähri-ge berufliche Praxis und die permanente Fortbildung verfügt er über besondere Kenntnis-se in diesem Bereich.

Seit 2006 ist Rechtsanwalt Karlheinz Donaubauer auch Fachanwalt für Erbrecht. Auch dieses Rechtsgebiet stellt mit seinen zahlreichen Schnittstellen zum Familienrecht einen Großteil seiner anwaltschaftlichen Tätigkeit dar.

Ein weiteres Interessengebiet von Rechtsanwalt Karlheinz Donaubauer liegt im privaten und öffentlichen Baurecht, wo er nicht nur eigene praktische Erfahrungen einbringt, son-dern sich auch auf den fachmännischen Rat seines Sohnes, eines Architekten und Regie-rungsbaumeisters, stützen kann.