BAURECHT
Die Schaffung der planungsrechtlichen und genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen für die Bebauung oder Umnutzung eines Grundstückes (öffentliches Baurecht) gehört ebenso zum Baurecht wie die Einhaltung der zwischen
Bauherrn und Unternehmer geschlossenen Verträge bei der Errichtung eines Bauwerks (ziviles Baurecht). Wir beraten und vertreten unsere Mandanten in diesem Bereich sowohl außergerichtlich als auch vor Gerichten und Behörden.