LEBENSMITTELRECHT
Das Lebensmittelrecht besitzt als Gefahrenabwehrrecht traditionell strafrechtlichen Charakter. Fast alle Ge- und Verbote des Rechtsgebiets sind als Straftat oder Ordnungswidrigkeit strafbewehrt. Rechtsanwalt Dr. Raphael Vergho berät und vertritt seit Beginn seiner beruflichen Tätigkeit Mandanten im Lebensmittelrecht. Sein Schwerpunkt liegt hierbei auf der strafrechtlichen Seite.
Betreffend die materiellen Fragen des Lebensmittel- und Arzneimittelrechts kooperieren wir mit der Kanzlei Meisterernst Rechtsanwälte PartG mbB aus München, die ausgewiesene Experten in diesem Bereich sind. Wir können so auch bei sehr komplexen Fragestellungen eine optimale Betreuung unserer Mandanten gewährleisten.
ANWÄLTE FÜR DIESES RECHTSGEBIET
AKTUELLES RUND UMS LEBENSMITTELRECHT
Dezember 2012
VG Karlsruhe: Generelle Information über Hygienemängel rechtswidrig!
Seit 01.09.2012 ist das novellierte Verbraucherinformationsgesetz in Kraft. Durch dieses Gesetz wurde auch § 40 Abs. 1 a LFGB geschaffen. Nach Auffassung der Gesundheitsbehörden verpflichtet § 40 Abs. 1 a LFGB die zuständigen Behörden, Verbraucher öffentlich unter Nennung des betroffenen Unternehmens über bestimmte Verstöße im Bereich des Lebensmittel- und des Futtermittelrechts zu informieren (“Muss-Vorschrift“). Dementsprechend informieren bereits mehrere Behörden wie beispielsweise auch das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit auf Ihren Webseiten über Lebensmittelverstöße in diversen Betrieben.