DR. RAPHAEL VERGHO

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Straf- und Medizinrecht

  • Geboren 1976 in Eichstätt
  • Studium der Rechtswissenschaften in Freiburg und München
  • Referendariat in München und Ingolstadt
  • Seit 2004 Rechtsanwalt
  • Promotion zu einem wirtschaftsstrafrechtlichen Thema
  • Fachanwalt für Medizinrecht
  • Fachanwalt für Strafrecht

AUSFÜHRLICHE VITA

Rechtsanwalt Dr. Raphael Vergho, geboren 1976 in Eichstätt, studierte Rechtswissenschaft an den Universitäten Freiburg und München. Sein Erstes Staatsexamen legte er im Februar 2002 ab. Nach der Referendarszeit am OLG München mit Stage am Centre of Asian and Pacific Law (CAPLUS), University of Sydney, absolvierte Rechtsanwalt Dr. Raphael Vergho im Juni 2004 die Zweite Juristische Staatsprüfung. Ab August 2004 arbeitete Rechtsanwalt Dr. Vergho in einer international tätigen und im wirtschaftsrechtlichen Bereich hochspezialisierten Rechtsanwaltskanzlei in München.

Seit Juli 2009 ist er Partner in der Kanzlei Rechtsanwälte Dr. Vergho + Partner mbB in Eichstätt.

Neben seiner Tätigkeit als Anwalt promovierte Rechtsanwalt Dr. Raphael Vergho 2008 am Institut für Kriminologie und Wirtschaftsstrafrecht in Freiburg bei Prof. Dr. Roland Hefendehl zu einem wirtschaftsstrafrechtlichen Thema.

Dr. Raphael Vergho ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV), in den Arbeitsgemeinschaften Strafrecht und Medizinrecht des DAV sowie im Ingolstädter Anwaltverein.

KOMPETENZ

Dr. Raphael Vergho ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Straf- und Medizinrecht.

Ein Schwerpunkt der Tätigkeit von Rechtsanwalt Dr. Raphael Vergho liegt in der Strafverteidigung. Hierbei berät und verteidigt er in allen Bereichen des Ordnungswidrigkeiten- und Strafrechts, insbesondere im allgemeinen Strafrecht, Verkehrsstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Lebensmittelstrafrecht und Arztstrafrecht. Rechtsanwalt Dr. Vergho verfügt über eine große gerichtliche Erfahrung in der Strafverteidigung. Darüber hinaus kann er seine besondere fachliche Kompetenz im Bereich des Strafrechts auch durch eine Reihe wissenschaftlicher Publikationen belegen.

Ferner betreut Rechtsanwalt Dr. Raphael Vergho Mandanten im gesamten Bereich des Medizinrechts, insbesondere jedoch in arzthaftungsrechtlichen Fragen, im Berufs-/Vergütungsrecht der Heilberufe sowie gegenüber Kranken- und Rentenversicherungen. Er tritt sowohl auf Leistungserbringer- als auch auf Patientenseite auf.

Rechtsanwalt Dr. Raphael Vergho berät und vertritt Mandanten schließlich auch im Verkehrsrecht, allgemeinen Zivilrecht, hier insbesondere im Vertragsrecht und Verbraucherschutzrecht sowie zu wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen.

PUBLIKATIONEN/VORTRÄGE

Der Maßstab der Verbrauchererwartung im Verbraucherschutzstrafrecht, Diss. Freiburg, in: Studien zum Wirtschaftsstrafrecht, Bd. 30, Centaurus-Verlag, Freiburg 2009.

Fettsäuren – lebensmittelrechtliche Aspekte, in: Fettsäuren – Risiken und Nutzen, Schriftenreihe Lebensmittelchemische Gesellschaft Band 28, Behrs, Hamburg 2007, S. 73, zusammen mit Prof. Dr. Alfred Hagen Meyer.

Fragen & Antworten – Lebensmittelstrafrecht, Behrs, Hamburg 2018

Anmerkung zu LG Stuttgart – „Einziehung“, Beschluss vom 05.08.2020, 11 KLs 176 Js 42172/15 – Kennt die Vermögensabschöpfung keine Gnade?, ZLR 2020, 822

Lebensmittelrechtliche Verstöße und ihre Konsequenzen – neue Koordinaten für die Lebensmittelwirtschaft, ZLR 2019, 45, zusammen mit Andreas Meisterernst

Das Strafrecht schützt auch unverständige Verbraucher – Anmerkung zu BGH, Az.: 2 StR 616/12, VuR 2015, 146

„Containern“ – Kann die Mitnahme von Lebensmittelmüll strafbar sein?, DLR 2014, 412

Zur Strafbarkeit von Containern, StraFo 2013, 15.

Verteidigungsrelevante Aspekte rund um den Richtervorbehalt aus § 81a Abs. 2 StPO bei Drogen- und Trunkenheitsfahrten, SVR 2011, 201.

Das Leitbild des verständigen Durchschnittsverbrauchers und das Strafrecht – ein inkongruentes Verhältnis, wistra 2010, 86.

Strafrechtliche Probleme bei der Abgrenzung von Lebensmitteln und Arzneimitteln – Der Umgang mit § 96 Nr. 5 AMG beim Vertrieb von Grenzprodukten, PharmaR 2009, 221.

„ohne Kristallzucker“ ist mitnichten irreführend!
ZLR 2007, 201, zusammen mit Prof. Dr. Alfred Hagen Meyer.

Beiträge in der Montagsausgabe der Deutschen Apotheker Zeitung (AZ) – Apothekenrecht von A bis Zugabe
D wie Dauerbefreiung, AZ Heft 7/2005, 14.02.05, S. 6, zusammen mit Dr. Reinhart.

Fresenius-Seminar Behördliche Beanstandungen und Verteidigungsstrategien, Dortmund, 05.06.2024

Fresenius-Seminar Behördliche Beanstandungen und Verteidigungsstrategien, Mainz, 19.04.2023

Fresenius-Seminar Behördliche Beanstandungen und Verteidigungsstrategien, Mainz, 29.06.2022

Fresenius-Seminar Behördliche Beanstandungen und Risikoprävention, Köln, 30.06.2020

3. Nachmittagssymposium der WGfL – Containern: Wenn Recht und Moral aufeinander treffen, Freising, 13.11.2019

Fresenius-Seminar Behördliche Beanstandungen und Risikoprävention, Mainz, 22.05.2019

Fresenius-Seminar Behördliche Beanstandungen und Risikoprävention, Dortmund, 22.11.2018

Fresenius-Seminar Behördliche Beanstandungen und Risikoprävention, Mainz, 26.04.2018

Fresenius-Seminar Beanstandungen und Strafverfahren, Dortmund, 26.04.2017, „Verhalten bei behördlichen Beanstandungen“, „Wettbewerbsverfahren“

Fresenius-Seminar Beanstandungen und Strafverfahren, Dortmund, 20.10.2016, „Verhalten bei behördlichen Beanstandungen“, „Wettbewerbsverfahren“

Forum Institut „Compliance reloaded“, München, 10.12.2015, Seminar zum neuen Antikorruptionsgesetz im Gesundheitswesen