Erbrecht bei Trennung und Scheidung
Wer sich von seinem Ehegatten trennen möchte, sollte seine Rechtsnachfolge überdenken. In aller Regel wird eine Änderung angezeigt sein. An einem Beispiel mag dies veranschaulicht werden:
Wer sich von seinem Ehegatten trennen möchte, sollte seine Rechtsnachfolge überdenken. In aller Regel wird eine Änderung angezeigt sein. An einem Beispiel mag dies veranschaulicht werden:
Der 12. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes (BGH), der für Familiensachen zuständig ist, hat mit seiner Entscheidung vom 03.02.2010 – einmal mehr – seine Rechtsprechung im Bereich des ehelichen Güterrechts geändert. Es geht um die Frage, wie zu verfahren ist, wenn bei Scheitern einer Ehe in das Vermögen der Ehegatten Geldmittel, Sachzuwendungen oder auch Arbeitsleistungen eingegangen sind, die ausschließlich von den Eltern nur eines Ehegatten herrührten.
Durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz wurde der Freibetrag für das sächliche Existenzminimum nach § 32 Abs. 6 Satz 1 Einkommensteuergesetz von 1.932,00 € auf 2.184,00 € erhöht. Nach § 1612 a BGB ist der doppelte monatliche Kinderfreibetrag auf 364,00 € angestiegen. Ausgehend davon erhöhen sich die Bedarfsbeträge in der neuen Düsseldorfer Tabelle (Stand 01.01.2010).
Beim Amtsgericht Ingolstadt hat sich seit mehreren Jahren ein Arbeitskreis etabliert, dessen Anliegen es ist, Konflikte im Zusammenhang mit Regelungen des Sorgerechts und des Umgangsrechts bei Trennung und Scheidung möglichst kindgerecht zu lösen.