Fluggastrechte
Verspätungen, Annullierungen oder Überbuchungen von Flügen kommen im Flugverkehr regelmäßig vor. Dies bereitet Fluggästen Unannehmlichkeiten, die oft ohne Beanstandung hingenom-men werden. Dies obwohl Flugreisende in der Europäischen Union seit dem 17.02.2005 aufgrund der Verordnung (EG) 261/2004 weit reichende Rechte gegenüber den Fluggesellschaften geltend machen können. Die Verordnung (EG) 261/2004 gibt nämlich klare Anspruchsgrundlagen zur Hand, um Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen je nach Schwere der Situation von den ausführenden Fluggesellschaften zu fordern. Mit nachfolgenden Blogbeitrag wollen wir zumindest über Grundzüge der rechtlichen Möglichkeiten bei Mängeln im Flugverkehr informieren.