Lange galt es als rechtliche Grauzone: Das Ansehen illegaler Streams im Internet. Anders als beim eindeutig rechtswidrigen Filesharing, bei dem urheberrechtlich geschützte Inhalte auch anderen zum Download zur Verfügung gestellte werden, wird beim Streamen der geschützte Inhalt nur temporär gespeichert. Jetzt hat der EuGH entschieden. Nicht nur das zur Verfügung Stellen, sondern auch die Nutzung von illegalen Streamingangeboten ist rechtswidrig.

Eigentlich ging es bei dem Fall gar nicht um Nutzer von Onlinestreams. Geklagt wurde gegen einen Niederländischen Unternehmer, der eine Kodi-Box, also ein multimediales Abspielgerät, zum Verkauf anbot, die unter anderem den Zugriff auf illegale Streamingportale ermöglicht. Im Rahmen des Urteils hat der EuGH jedoch noch etwas anderes klargestellt: Auch die nur vorübergehende Speicherung der illegalen Filme im RAM eines Rechners oder in einem Cache-Speicher auf einem Speichermedium beim Streamen könne eine Urheberrechtsverletzung darstellen, auch wenn keine dauerhafte Verkörperung des urheberrechtlich geschützten Werkes auf dem Abspielgerät verbleibe.

Mit anderen Worten: Streamingangebote von einer eindeutig illegalen Quelle zu Nutzen ist eine rechtswidrige Urheberrechtsverletzung und damit strafbar. Einschlägige Plattformen wie kinox.to, KKiste oder Streamcloud sind dabei eine solche eindeutig illegale Quelle. Weitere Indizien für eine illegale Plattform sind: Netzadressen mit einer .to Endung, ein Impressum ohne echte Namen, kostenloses Angebot von Kinofilmen, die noch im Kino laufen, Adressen und Fotos von Mitarbeitern oder unseriöse Werbung auf den Seiten. Wohl ebenfalls rechtswidrig ist das Anschauen von kostenlosen Bundesliga-Livestreams, weil allgemein bekannt ist, dass normalerweise für einen Stream dieser Spiele bezahlt werden muss.

Welche Folgen hat das Urteil für die Nutzer? Eine große Abmahnwelle wird wohl ausbleiben, zu-mal man die Nutzer nur anhand ihrer IP-Adresse zurückverfolgen könnte. Diese ist jedoch lediglich dem Anbieter bekannt. Gefährlicher wird es für sogenannte Premium-Kunden, die auf der Plattform angemeldet sind. Durch die hinterlegten Daten sind sie einfacher zu identifizieren. Doch nach dem EuGH Urteil ist der Weg frei für weitere gesetzliche Maßnahmen, sodass illegales Streaming wohl in Zukunft besser geahndet werden kann. Eine Urheberrechtsverletzung ist eine Straftat. Nutzern ist daher zu empfehlen, auf legale Streamingplattformen wie zum Beispiel die kostenpflichtigen Anbieter Amazon Prime und Netflix oder den kostenlosen, aber ebenfalls legalen (da durch Werbung finanzierten) Anbieter Netzkino.de umzusteigen.