CDU/CSU und FDP planen offenbar die Einführung einer Erscheinenspflicht von Zeugen vor der Polizei. Im Koalitionsvertrag findet sich folgender Satz: „Wir werden eine gesetzliche Verpflichtung schaffen, wonach Zeugen im Ermittlungsverfahren nicht nur vor dem Richter und dem Staatsanwalt, sondern auch vor der Polizei erscheinen und – unbeschadet gesetzlicher Zeugenrechte – zur Sache aussagen müssen“ (vgl. Koalitionsvertrag). Bisher besteht eine Erscheinenspflicht von Zeugen nur bei staatsanwaltschaftlichen und richterlichen Vernehmungen. Sollte das Vorhaben Gesetz werden, würde dies deshalb zu grundlegenden Änderungen in der Beratungspraxis führen und die in der Strafprozeßordnung festgelegten Hierarchien verändern. Wir halten davon nichts, da die Einführung einer Erscheinenspflicht von Zeugen auch vor der Polizei eine weitere Beschränkung von Freiheitsrechten der Bürger ist. Gerade von der FDP hätten wir diesbezüglich anderes erwartet. Wer sich näher über das Gesetzesvorhaben und die hierzu vertretenen Meinungen informieren will, kann dies unter folgenden Links tun:

http://blog.strafrecht-online.de/2009/10/biene-majaschwarzgelb-was-ist-denn-nun-an-dem-vorhaben-liberal-aussagepflicht-vor-der-polizei/

http://blog.beck.de/2009/10/25/versteckte-klausel-im-koalitionsvertrag-neue-zeugenpflichten

http://www.lawblog.de/index.php/archives/2009/10/25/von-der-polizeiwache-in-die-ordnungshaft/