Patienten sollen zukünftig im Hinblick auf Behandlungsfehler von Ärzten nach einem neuen Gesetzesentwurf der Bundesregierung besser geschützt werden. Nach dem Willen von Gesundheitsminister Daniel Bahr und Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, deren beiden Häuser sich für den Gesetzesentwurf verantwortlich zeigen, sollen insbesondere Krankenkassen bei der Suche nach einem Ärztepfusch behilflich sein. Außerdem soll es eine Beweislasterleichterung zugunsten des Patienten bei groben Behandlungsfehlern geben. Das Patientenrechte-Gesetz soll Anfang 2013 in Kraft treten und soll zunächst nur für Kassenpatienten gelten.
Wirklich weit reichende Neuerungen können wir dem Patientenrechte-Gesetz nicht entnehmen. Allein eine gesetzliche Regelung über Behandlungsvertrag, Aufklärungs- und Dokumentationspflichten verbessert die Rechte von Patienten nicht. Vielmehr existiert hierzu schon eine große Kasuistik in der Rechtsprechung. Auch die geplante Beweislasterleichterung bei groben Behandlungsfehler hilft den Patienten nicht unbedingt, da sich in der Praxis erstens die Frage stellen wird, was ist ein „grober“ Behandlungsfehler und es zweitens bei der vollen Beweislast des Patienten bei allen anderen – viel häufiger vorkommenden – einfachen Behandlungsfehlern verbleibt. Insgesamt sehen wir deshalb den Entwurf kritisch.