BGH zum Filesharing: Eltern haften nicht für Ihre Kinder!

Von |Freitag, 16. November 2012|Aktuelles, Allgemein, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht|

In einem viel beachteten Grundsatzurteil hat der BGH am 15.11.2012 entschieden, dass Eltern für illegales Filesharing Ihrer minderjährigen Kinder grundsätzlich nicht haften, wenn die Kinder über das Verbot der rechtswidrigen Teilnahme an Internettauschbörsen belehrt wurden. Laut Pressemitteilung des BGH erfordert die elterliche Aufsichtspflicht keine ständige Überwachung der Kinder. Strengere Kontrollmaßnahmen sind nur dann erforderlich, wenn es konkrete Anhaltspunkte für ein Fehlverhalten der Kinder gibt.