OLG Oldenburg: Bußgeldbewehrte Winterbereifungspflicht ist verfassungswidrig!
Das OLG Oldenburg hat mit Beschluss vom 09.07.2010 (Az: 2 SsRs 220/09) im Rahmen eines Rechtsbeschwerdeverfahrens die §§ 2 Abs. 3a S. 1, 2; 49 Abs. 1 Ziff. 2 StVO für verfassungswidrig erklärt. Die dort geregelte bußgeldbewehrte Winterbereifungspflicht sei zu unbestimmt und verstoße gegen das Bestimmtheitsgebot aus Art. 103 Abs. 2 GG. Für die Betroffenen sei nicht eindeutig erkennbar, welche Reifen als „ungeeignete Bereifung bei winterlichen Wetterverhältnissen“ anzusehen sind.