EuGH: „Legal Highs“ sind keine Arzneimittel
Ein interessantes Urteil hat der EuGH am 10.07.2014 zu sog. „Legal Highs“ getroffen. Hierunter versteht man Kräutermischungen, Lufterfrischer, Badesalze, etc., die zu Rauschzwecken konsumiert werden. Die „Legal Highs“ haben dieselbe/ähnliche Wirkungen wie Betäubungsmittel. Sie fallen jedoch zum Teil nicht unter das Betäubungsmittelgesetz, da die synthetischen Zusammensetzungen oftmals nicht im Anhang der verbotenen Substanzen zum BtmG enthalten sind.