Bundesverwaltungsgericht: Bei Mischkonsum von Cannabis und Alkohol steht die Fahrerlaubnis auf dem Spiel!
Das Bundesverwaltungsgericht hat am 14.11.2013 in einem Urteil entschieden, dass auch ein nicht im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr stehender Mischkonsum von Cannabis und Alkohol die Annahme mangelnder Fahreignung rechtfertigt.