Zuwendungen an das Schwiegerkind
Der 12. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes (BGH), der für Familiensachen zuständig ist, hat mit seiner Entscheidung vom 03.02.2010 – einmal mehr – seine Rechtsprechung im Bereich des ehelichen Güterrechts geändert. Es geht um die Frage, wie zu verfahren ist, wenn bei Scheitern einer Ehe in das Vermögen der Ehegatten Geldmittel, Sachzuwendungen oder auch Arbeitsleistungen eingegangen sind, die ausschließlich von den Eltern nur eines Ehegatten herrührten.