Arzthaftungsrecht: Notwendigkeit einer Fixierung als Sturzprävention?

Von |Mittwoch, 29. Dezember 2010|Arzthaftungsrecht, Medizinrecht|

Bei alten und psychisch kranken Menschen, die aufgrund Ihres Zustandes teilweise nicht mehr in der Lage sind, sich selbst vor Unfällen zu schützen, stellt sich in Pflegeheimen und Betreuungseinrichtungen regelmäßig die haftungsrelevante Frage, ab wann als Sturzprophylaxe beispielsweise Fixierungen oder ein Bettgitter angebracht werden müssen. In zwei interessanten Fällen haben sich das OLG Düsseldorf (Beschl. v. 13.07.2010, Az.: I-24 U 16/10) und das OLG Köln (Beschl. v. 05.05.2010, Az. 5 W 10/10) mit dieser Frage beschäftigt.