Bundesverfassungsgericht: Anfertigung von Videoaufnahmen zum Beweis von Verkehrsverstößen verfassungsgemäß
Das Bundesverfassungsgericht hat in einem erst jetzt mitgeteilten Beschluss vom 12. August 2010 (Az. 2 BvR 1447/10) die Anfertigung von Videoaufnahmen zum Beweis von Verkehrsverstößen auf der Grundlage von § 100 h Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StPO als verfassungskonform angesehen und eine diese Problematik betreffende Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. Zumindest die verdachtsabhängige Anfertigung von Bildaufnahmen im Verkehrsrecht ist damit zulässig.