Der Bundestag stimmt über die Ehe für alle ab. Dem Bundestag liegen drei Gesetzesentwürfe für die gleichgeschlechtliche Ehe vor – von den Linken, den Grünen und vom Bundesrat. Die drei Gesetzentwürfe schlagen übereinstimmend vor, § 1353 des Bürgerlichen Gesetzbuchs so zu ergänzen, dass auch gleichgeschlechtliche Personen eine Ehe mit eingehen können.
Dies bedeutet somit, dass auch Schwule und Lesben heiraten dürfen. Diese haben dann alle Rechte und Pflichten wie bei einer Ehe zwischen Mann und Frau. Der Satz in § 1353 BGB soll dann nicht mehr heißen „Die Ehe wird auf Lebzeiten geschlossen“ sondern „Die Ehe wird von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen.“
Diese Änderung hat vor allem Auswirkungen auf das Adoptionsrecht. Bislang durften nämlich schwule und lesbische Paare ein Kind nicht gemeinsam adoptieren. Mit der „Ehe für alle“ ist dies dann künftig möglich. In den anderen Bereichen wird diese Regelung keine bedeutende Änderung finden. Denn dort sind Ehe und Lebenspartnerschaft bereits gleichgestellt. Bis hierher war es allerdings ein langer Kampf. Erst seit 2001 wurde es ermöglicht, eine Lebenspartnerschaft einzugehen. Nach und nach kam dann, dass die Lebenspartnerschaft im Erbrecht, Unterhaltsrecht und Ehegattensplitting der Ehe gleichgestellt wurde.
Für bereits geschlossene Lebenspartnerschaften bedeutet dies allerdings nicht, dass diese automatisch zu einer Ehe wird. Verpartnerte Paare müssen persönlich und gemeinsam erneut zum Standesamt. Dort müssen sie dann erklären, dass sie in einer gleichgeschlechtlichen Ehe leben wollen. Eine Pflicht, diese Vorgehensweise zu wählen, gibt es aber nicht. Die Lebenspartnerschaft kann auch weitergeführt werden. Neue Lebenspartnerschaften lassen sich aber nicht mehr schließen. Zukünftig gibt es für gleichgeschlechtliche Beziehungen dann nur noch die Ehe.
Bis allerdings die erste gleichgeschlechtliche Ehe vor dem Standesamt geschlossen werden kann, dauert es noch. Wenn der Bundestag das Gesetz beschlossen hat, muss der Bundespräsident dieses zunächst unterzeichnen. Dann haben die Standesämter drei Monate Zeit, sich auf die „Änderung“ vorzubereiten. Der frühestmögliche Termin soll dann im November sein, an dem zwei Männer oder Frauen eine Ehe eingehen können.