Bundesverwaltungsgericht schränkt Führerscheintourismus ein
Das Bundesverwaltungsgericht aus Leipzig hat in drei Urteilen vom 25.08.2011 dem sog. „Führerscheintourismus“ einen weiteren Riegel vorgeschoben. Beim „Führerscheintourismus“ geht es um die Problematik, dass Personen, denen in der Bundesrepublik Deutschland die Fahrerlaubnis entzogen wurde, versuchen, durch den Erwerb einer Fahrerlaubnis in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder des europäischen Wirtschaftsraums diese Entziehung zu umgehen. Hierbei wollen sich die „Führerscheintouristen“ den in den EG-Führerschein-Richtlinien verbriefen Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung zu Nutze machen.