Seit dem 01.11.2018 gibt es die Musterfeststellungsklage. Die Idee hinter dieser neuen Klageform ist: Geschädigte Verbraucher sollen zukünftig schnell und günstig zu ihrem Recht kommen, indem sie nicht selbst gegen ein Unternehmen klagen, sondern Verbraucherschutzverbände das übernehmen. Das heißt: Es gibt nur eine Klage für alle. Deswegen spricht man auch von der „Eine-für-alle-Klage“.

Jedem sind die Fälle bekannt: Eine Fluggesellschaft streicht grundlos den Flug oder der Abflug verspätet sich oder die Bank verlangt unzulässige Gebühren. Betroffene Verbraucher konnten in solchen Fällen nur einzeln gegen das Unternehmen oder den Konzern vorgehen, auch wenn mehrere Menschen in gleicher Weise betroffen waren. Jeder Verbraucher musste daher einzeln vor Gericht klagen. Viele Verbraucher scheuten aber das Klageverfahren gegen ein Unternehmen. Denn die Kosten eines solchen Verfahrens richten sich nach dem Streitwert. Und solange nicht klar ist, ob der Prozess gewonnen wird, trägt man als Kläger die Kosten für den Anwalt und das Gericht.

Mit der Musterfeststellungsklage ist eine verbraucherfreundliche Regelung geschaffen worden, die es Geschädigten leichter macht, ihre Ansprüche gegenüber einem Unternehmen durchzusetzen. Stein des Anstoßes für eine solche Musterfeststellungsklage war der VW-Abgasskandal. Gesetzlich geregelt ist die Musterfeststellungsklage in den §§ 606 ff. ZPO.

  1. So funktioniert die Musterfeststellungsklage

Ein Verbraucherverband klagt stellvertretend für die Verbraucher. Klagebefugt sind nur bestimmte Verbände und Vereine, wie zum Beispiel Verbraucherzentralen, Mietervereine oder Schuldnerverbände. Die Klagebefugnis eines Verbandes ist an hohe Hürden geknüpft. So müssen Verbände laut Gesetz etwa mindestens 350 Mitglieder oder zehn Mitgliedsverbände haben und seit vier Jahren beim Bundesamt für Justiz registriert sein. Zudem dürfen sie nicht in Gewinnerzielungsabsicht klagen und nicht mehr als fünf Prozent ihrer Mittel von Firmen bekommen.

Um ein Musterverfahren einzuleiten, sind mindestens zehn Personen mit gleichgelagertem Schaden nötig. Diese müssen ihren Schaden schlüssig und glaubhaft darlegen. Wenn sich dann innerhalb von zwei Monaten mindestens 50 Leute in ein entsprechendes Klageregister eintragen, kann das Verfahren starten.

Das Musterverfahren erlaubt einem Gericht, zentral Tatsachen festzustellen, die dann nicht in jedem Einzelprozess neu geklärt werden müssen. Damit die Klagen den Bundesgerichtshof schneller erreichen, sind erstinstanzlich die Oberlandesgerichte zuständig. Das Urteil des Musterverfahrens ist dann für alle bindend, die zu Beginn einer mündlichen Verhandlung registriert sind. Im Anschluss an das Musterverfahren muss dann jeder Einzelne noch einmal selbst klagen. Allerdings muss dann nur noch die Höhe des Schadensersatzes eingeklagt werden. Alternativ kann auch einem Vergleich zugestimmt werden. Stimmen die Betroffenen dem Vergleich zu, werden beide Seiten entlastet: Die Beklagten müssen weniger Einzelprozesse führen und die Kläger können auf ein eigenes Gerichtsverfahren verzichten.

Durch den Eintrag in das Register wird zudem auch die Verjährung aufgehalten.

  1. So meldet man sich an

Wer sich als Betroffener einer Musterfeststellungsklage anschließen möchte, trägt sich online in das Klageregister des Bundesamtes für Justiz ein. Hier werden alle laufenden Musterfeststellungsklagen aufgeführt. Auch die Anmeldung per Brief direkt an das Bundesamt der Justiz ist möglich.

Wichtig ist, dass die Anmeldung in Textform erfolgt. Das heißt: Die Erklärung muss auf einem dauerhaften Datenträger abgegeben werden; eine eigenhändige Unterschrift ist dabei nicht erforderlich. Die Anmeldung ist kostenfrei.

  1. Vor- und Nachteile der Musterfeststellungsklage auf einen Blick

a) Vorteile

  • Man muss nicht selbst gegen ein Unternehmen klagen, sondern ein Verbraucherverband übernimmt dies
  • Man trägt kein Prozesskostenrisiko
  • Man selbst ist nicht verfahrensbeteiligt
  • Die Anmeldung im Klageregister ist kostenfrei
  • Die Verjährung der Ansprüche wird gehemmt
  • Die gerichtlichen Feststellungen des Musterfeststellungsurteils sind bindend
  • In einem folgenden Individualverfahren kann man sich auf das Urteil berufen, was die Durchsetzung der Ansprüche erleichtert

b) Nachteile

  • Nach der Anmeldung zur Musterfeststellungsklage kann keine Einzelklage mehr gegen das Unternehmen eingereicht werden, solange das Verfahren läuft
  • Man hat keinen Einfluss auf die Klage des Verbraucherschutzverbandes sowie auf die Dauer und Qualität des Verfahrens
  • Im Verfahren werden nur grundsätzliche Fragen geklärt
  • Das Unternehmen wird in einem Urteil noch nicht zu einer Leistung verpflichtet, d.h. man wird nicht automatisch entschädigt, sondern nur im Falle eines Vergleichs
  • Gibt es ein Feststellungsurteil, muss man anschließend eventuell noch eine Leistung einklagen