Kippt die Union Richtervorbehalt bei der Blutentnahme?

Von |Dienstag, 27. April 2010|Allgemein, Strafrecht, Verkehrsrecht|

Niedersachsens Justizminister Bernd Busemann (CDU) will über eine Bundesratsinitiative den in § 81 a Abs. 2 StPO verankerten Richtervorbehalt bei Blutentnahmen abschaffen (Quelle). Hierbei erhält er Zustimmung von Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) und BGH Präsident Klaus Tolksdorf (Quelle). Alle Befürworter wollen durch die Abschaffung des Richtervorbehalts vor allem eine starke Vereinfachung der Ermittlungsverfahren bei massenhaft vorkommenden Trunkenheitsfahrten erreichen. Aufgrund des relativ geringen Eingriffs in die Freiheitsrechte des Einzelnen sei eine Streichung des Richtervorbehalts bei einer Blutentnahme gemessen an dem hierdurch erreichten praktischen Nutzen auch vertretbar.