Das Europäische Geldsanktionsgesetz: Vollstreckbarkeit von Bußgeldbescheiden aus dem EU-Ausland

Von |Freitag, 14. Januar 2011|Allgemein, Strafrecht, Verkehrsrecht|

Am 28.10.2010 ist das Gesetz zur Umsetzung des EU-Rahmenbeschlusses über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen vom 24.02.2005 in Kraft getreten. Damit gibt es nunmehr eine gesetzliche Grundlage für die Vollstreckung von Bußgeldbescheiden wegen Verkehrsverstößen im europäischen Ausland. Bisher konnten Bußgeldbescheide aus dem Ausland nur dann in der Bundesrepublik Deutschland vollstreckt werden, wenn ein Vollstreckungsabkommen auf völkerrechtlicher Ebene mit dem betreffenden Staat vorlag. Ein derartiges Abkommen bestand beispielsweise mit Österreich und Holland. Mit anderen EU-Staaten dagegen nicht, weshalb eine Vollstreckung von Bußgeldbescheiden auch aus EU-Ländern in der Bundesrepublik nicht möglich war. Das so genannte europäische Geldsanktionsgesetz ändert diese Rechtslage jetzt grundlegend.

OLG Oldenburg: Bußgeldbewehrte Winterbereifungspflicht ist verfassungswidrig!

Von |Freitag, 8. Oktober 2010|Allgemein, Strafrecht, Verkehrsrecht|

Das OLG Oldenburg hat mit Beschluss vom 09.07.2010 (Az: 2 SsRs 220/09) im Rahmen eines Rechtsbeschwerdeverfahrens die §§ 2 Abs. 3a S. 1, 2; 49 Abs. 1 Ziff. 2 StVO für verfassungswidrig erklärt. Die dort geregelte bußgeldbewehrte Winterbereifungspflicht sei zu unbestimmt und verstoße gegen das Bestimmtheitsgebot aus Art. 103 Abs. 2 GG. Für die Betroffenen sei nicht eindeutig erkennbar, welche Reifen als „ungeeignete Bereifung bei winterlichen Wetterverhältnissen“ anzusehen sind.