Haften Eltern für einen illegalen Download ihrer Kinder im Internet und müssen Eltern den Namen ihres Kindes benennen, wenn eine Urheberrechtsverletzung begangen wurde?
Mit dieser Frage hat sich nun der BGH beschäftigt und [...]
Mit dieser Frage hat sich nun der BGH beschäftigt und [...]
In einem viel beachteten Grundsatzurteil hat der BGH am 15.11.2012 entschieden, dass Eltern für illegales Filesharing Ihrer minderjährigen Kinder grundsätzlich nicht haften, wenn die Kinder über das Verbot der rechtswidrigen Teilnahme an Internettauschbörsen belehrt wurden. Laut Pressemitteilung des BGH erfordert die elterliche Aufsichtspflicht keine ständige Überwachung der Kinder. Strengere Kontrollmaßnahmen sind nur dann erforderlich, wenn es konkrete Anhaltspunkte für ein Fehlverhalten der Kinder gibt.