EuGH: Handel mit gebrauchter Software ist zulässig!

Von |Freitag, 13. Juli 2012|Aktuelles, Allgemein, Urheberrecht|

Der EuGH hat in einem bahnbrechenden Urteil vom 03.07.2012, Rs.C-128/11 entschieden, dass Software auch dann weiterveräußert werden darf, wenn Sie vom Hersteller online in den Verkehr gebracht wurde. Diese Frage war in der deutschen Rechtsprechung und Rechtsliteratur bislang höchst umstritten. Klar war die Rechtslage nur bei Software, die auf einem Datenträger wie beispielsweise einer CD oder einer DVD vom Hersteller in den Verkehr gebracht wurde. Diese durften schon nach einer Grundsatzentscheidung des BGH aus dem Jahre 2000 unproblematisch weiterveräußert werden. Im Streit, den nunmehr der EuGH als abschließende Instanz zu entscheiden hatte, ging es um Software, die nicht auf einem Datenträger, sondern über das Internet, in dem der Kunde unmittelbar von der Herstellerseite eine Programmkopie herunterlädt, in den Verkehr gebracht wurden.

Handel mit Gebrauchter Software: BGH ruft EuGH an

Von |Donnerstag, 3. Februar 2011|Aktuelles, Urheberrecht|

Die Rechtslage sei klar und eindeutig. Mit dieser Begründung hatte der 6. Senat des OLG München in seiner Entscheidung vom 03.07.2008 die Zulassung der Revision zum BGH im Hinblick auf die hochumstrittene Rechtsfrage abgelehnt, ob und inwieweit der Handel mit Computersoftware bzw. Softwarelizenzen, die online in den Verkehr gebracht wird, urheberrechtlich rechtmäßig ist und entschieden, dass derartige Software nicht ohne Zustimmung des Softwareherstellers weitergegeben werden darf. So klar ist die Sache jedoch offensichtlich nicht. Jedenfalls hat der BGH die Revision zugelassen und die Rechtsfrage jetzt dem EuGH zur Entscheidung vorgelegt.