Wer hat das gemeinsame Sorgerecht und welche Gründe müssen vorliegen, um eine Übertragung des alleinigen Sorgerechts zu erhalten?
Eltern steht automatisch das gemeinsame Sorgerecht zu, wenn diese zum [...]
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Der Bundestag stimmt über die Ehe für alle ab. Dem [...]
In den Medien hört man oftmals das Schlagwort „Blitzscheidung“. Was [...]
Eine Scheidung der Ehe muss in einem gerichtlichen Scheidungsverfahren vor [...]
Der Trennungsunterhalt ist mit dem Trennungszeitpunkt der Eheleute zu gewähren. [...]
Für die Zeit nach der Scheidung geht das Gesetz grundsätzlich davon aus, dass jeder Ehegatte künftig für seinen eigenen Unterhalt zu sorgen hat. Dieser Grundsatz wird jedoch in den §§ 1570 ff. BGB häufig durchbrochen, wenn ehebedingte Nachteile entstanden sind.
Wer sich von seinem Ehegatten trennen möchte, sollte seine Rechtsnachfolge überdenken. In aller Regel wird eine Änderung angezeigt sein. An einem Beispiel mag dies veranschaulicht werden:
Der 12. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes (BGH), der für Familiensachen zuständig ist, hat mit seiner Entscheidung vom 03.02.2010 – einmal mehr – seine Rechtsprechung im Bereich des ehelichen Güterrechts geändert. Es geht um die Frage, wie zu verfahren ist, wenn bei Scheitern einer Ehe in das Vermögen der Ehegatten Geldmittel, Sachzuwendungen oder auch Arbeitsleistungen eingegangen sind, die ausschließlich von den Eltern nur eines Ehegatten herrührten.
Beim Amtsgericht Ingolstadt hat sich seit mehreren Jahren ein Arbeitskreis etabliert, dessen Anliegen es ist, Konflikte im Zusammenhang mit Regelungen des Sorgerechts und des Umgangsrechts bei Trennung und Scheidung möglichst kindgerecht zu lösen.