Die strafbefreiende Selbstanzeige nach § 371 Abgabenordnung (AO) als tätige Reue

Von |Freitag, 26. April 2013|Aktuelles, Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht|

Im Zuge der Steuer-Affäre um Uli Hoeneß wird rechtspolitisch heftig Kritik an der Regelung der strafbefreienden Selbstanzeige aus § 371 AO geübt. Diese sei eine abzuschaffende Besonderheit des Steuerstrafrechts und widerspreche gerade in schweren Fällen, wenn es etwa um mehr als eine Million Euro hinterzogener Steuern geht, dem Gerechtigkeitsgefühl.