Haften Eltern für einen illegalen Download ihrer Kinder im Internet und müssen Eltern den Namen ihres Kindes benennen, wenn eine Urheberrechtsverletzung begangen wurde?
Mit dieser Frage hat sich nun der BGH beschäftigt und [...]
Mit dieser Frage hat sich nun der BGH beschäftigt und [...]
Das Amtsgericht München bejaht eine Haftung einer pflegebedürftigen Rentnerin für eine über ihren Internetanschluss begangene Urheberrechtsverletzung und verurteilt dieselbe zur Bezahlung von Abmahnkosten in Höhe von ca. 650 € (vgl. SZ vom 24.12.2011). Dies obwohl die Rentnerin selbst keinen PC hat und auch kein WLAN System unterhält. Einen Internetanschluss hatte die Rentnerin nur deshalb noch, weil der Zweijahresvertrag nicht vorzeitig kündbar war. Heruntergeladen wurde ein Hooligan-Film. Trotzdem sah das Amtsgericht eine Haftung der Rentnerin, weil die Urheberrechtsverletzung laut eines Sachverständigen zweifelsfrei über ihren Anschluss begangen wurde.
Ein hochinteressantes Urteil hat der BGH am 12.05.2010 zur Haftung eines WLAN-Anschlussinhabers für über seinen Anschluss begangene Urheberrechtsverletzung getroffen. Die Urteilsgründe liegen zwar noch nicht vor, aber schon die Pressemitteilung des BGH klingt viel versprechend. Dies insbesondere zum Thema Anwaltskosten bei Massenabmahnungen wegen illegalen Musikdownload.