BGH vom 18.06.2019: Beim Scheitern einer Beziehung sind Geldgeschenke an Schwiegereltern zurückzugeben
Der BGH hat in einem aktuellen Urteil vom 18.06.2019, Az. [...]
Der BGH hat in einem aktuellen Urteil vom 18.06.2019, Az. [...]
Der Trennungsunterhalt ist mit dem Trennungszeitpunkt der Eheleute zu gewähren. [...]
Für die Zeit nach der Scheidung geht das Gesetz grundsätzlich davon aus, dass jeder Ehegatte künftig für seinen eigenen Unterhalt zu sorgen hat. Dieser Grundsatz wird jedoch in den §§ 1570 ff. BGB häufig durchbrochen, wenn ehebedingte Nachteile entstanden sind.
Wer sich von seinem Ehegatten trennen möchte, sollte seine Rechtsnachfolge überdenken. In aller Regel wird eine Änderung angezeigt sein. An einem Beispiel mag dies veranschaulicht werden:
Beim Amtsgericht Ingolstadt hat sich seit mehreren Jahren ein Arbeitskreis etabliert, dessen Anliegen es ist, Konflikte im Zusammenhang mit Regelungen des Sorgerechts und des Umgangsrechts bei Trennung und Scheidung möglichst kindgerecht zu lösen.