Am 28.10.2010 ist das Gesetz zur Umsetzung des EU-Rahmenbeschlusses über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen vom 24.02.2005 in Kraft getreten. Damit gibt es nunmehr eine gesetzliche Grundlage für die Vollstreckung von Bußgeldbescheiden wegen Verkehrsverstößen im europäischen Ausland. Bisher konnten Bußgeldbescheide aus dem Ausland nur dann in der Bundesrepublik Deutschland vollstreckt werden, wenn ein Vollstreckungsabkommen auf völkerrechtlicher Ebene mit dem betreffenden Staat vorlag. Ein derartiges Abkommen bestand beispielsweise mit Österreich und Holland. Mit anderen EU-Staaten dagegen nicht, weshalb eine Vollstreckung von Bußgeldbescheiden auch aus EU-Ländern in der Bundesrepublik nicht möglich war. Das so genannte europäische Geldsanktionsgesetz ändert diese Rechtslage jetzt grundlegend.