Anmerkungen zur sogenannten Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Angesichts der immer älter werdenden Gesellschaft stellt sich verstärkt die Frage, ob und wie Menschen Vorsorge treffen können, wenn sie selbst nicht mehr in der Lage sind, rechtsverbindliche Entscheidungen für sich zu treffen. Von einem Tag auf den anderen oder auch schleichend kann die Fähigkeit zur selbstbestimmten Lebensführung verloren gehen. Die Annahme, dass dann nahe Angehörige automatisch notwendige Entscheidungen rechtlich verbindlich treffen können, ist falsch. Ohne entsprechende Vorsorge hätte dann das Betreuungsgericht das Sagen. Diesem Problem lässt sich mit zweierlei Möglichkeiten begegnen: