Gesetzesentwurf zur Einschränkung von Massenabmahnungen in Planung!
Das Bundesjustizministerium will einen Gesetzesentwurf vorlegen, der die Möglichkeit einschränken soll, dass gerade im Internet Bagatellverstöße massenhaft mit hohen Abmahnkosten abgemahnt werden können. Adressaten des Gesetzesentwurfs sollen Anwaltskanzleien sein, die sich geradezu darauf spezialisiert haben Urheberrechts- und Wettbewerbsverstöße, die über das Internet begangen werden, „aufzuspüren“ und mit horrenden Kosten im Namen und im Auftrag eines Konkurrenten abzumahnen. Die Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger will deshalb im Gebührenrecht der Rechtsanwälte die entscheidenden „Stellschrauben“ ändern, um die Abmahnkosten gering zu halten.