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Die Rechtsanwaltskanzlei Vergho · Donaubauer · Dr. Vergho wünscht allen Mandanten und Freunden besinnliche [...]
Wie viele andere Versicherungen gewähren oftmals auch Krankenkassen, egal ob gesetzlich oder privat, Leistungen sehr restriktiv. Es wird die Notwendigkeit medizinischer Maßnahmen in Frage gestellt, Ärzte werden budgetiert, Kranken(tage)geld wird nicht gewährt, Kuranträge werden abgelehnt, Nebenkosten wie Fahrtkosten werden verweigert, etc. Nicht immer ist dies rechtmäßig. Versicherte und auch Leistungserbringer müssen dann um Ihr Recht kämpfen. Dies ist allerdings bisweilen sehr kompliziert, da die vielen Vorschriften/Regelungen unseres Gesundheitssystems kaum noch zu überschauen sind.
Ein interessantes Urteil hat der EuGH am 10.07.2014 zu sog. „Legal Highs“ getroffen. Hierunter versteht man Kräutermischungen, Lufterfrischer, Badesalze, etc., die zu Rauschzwecken konsumiert werden. Die „Legal Highs“ haben dieselbe/ähnliche Wirkungen wie Betäubungsmittel. Sie fallen jedoch zum Teil nicht unter das Betäubungsmittelgesetz, da die synthetischen Zusammensetzungen oftmals nicht im Anhang der verbotenen Substanzen zum BtmG enthalten sind.
Der BGH hat in einem wichtiges Grundsatzurteil zum Thema Filesharing vom 08.01.2014 (Az. I ZR 169/12-BearShare) entschieden, dass der Anschlussinhaber für illegales Verhalten eines volljährigen Familienangehörigen nicht als Störer für Urheberrechtsverletzungen in Anspruch genommen werden kann, solange er keine Anhaltspunkte dafür hat, dass sein Internetanschluss für Urheberrechtsverletzungen missbraucht wurde. Hintergrund dieser Entscheidung ist der Grundsatz, dass Volljährige für ihre Handlungen grundsätzlich selbst verantwortlich sind und die Überlassung des Internetanschlusses auf einem besonderen Vertrauensverhältnis zwischen Familienangehörigen beruht. Eine automatische Störerhaftung des Anschlussinhabers ist unter diesen Gesichtspunkten aus Sicht des BGH nicht gerechtfertigt.
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Das Bundesverwaltungsgericht hat am 14.11.2013 in einem Urteil entschieden, dass auch ein nicht im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr stehender Mischkonsum von Cannabis und Alkohol die Annahme mangelnder Fahreignung rechtfertigt.
Das AG Hamburg hat in einem brandaktuellen Beschluss vom 24.07.2013 darauf hingewiesen, dass es in so genannten Filesharing-Fällen, die außerhalb des geschäftlichen Verkehrs begangen werden, einen Gegenstandswert in Höhe von 1.000,00 € für angemessen hält. Dies hat zur Folge, dass sich hierdurch die im vom AG Hamburg zu entscheidenden Fall streitgegenständlichen Anwaltsgebühren auf rund 155,00 € reduzieren. Das AG Hamburg begründet seine Rechtsauffassung ausdrücklich mit dem am 28.06.2013 beschlossenen Gesetz zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes (BT Drucksache 17/13057).
Die Windenergie ist gerade auch in der Region Eichstätt derzeit ein großes Thema. Diverse Gemeinden planen Standorte. Üblicherweise werden Windenergieanlagen auf speziell ausgewiesenen Flächen im Außenbereich errichtet. Oft sind die Standorte landwirtschaftliche Nutzflächen. Da die Windenergieanlage meist nur einen kleinen Teil eines landwirtschaftlichen Grundstücks umfasst, kann der Rest der Fläche weiterhin landwirtschaftlich genutzt werden. Das Zurverfügungstellen von Flächen für Windenergieanlagen ist deshalb eine interessante Zusatzeinnahmequelle für Grundstückseigentümer. Gleichzeitig gehen damit jedoch rechtliche Risiken einher, die vor Abschluss eines Vertrages zu berücksichtigen sind.