Über Dr. Raphael Vergho

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AG Tirschenreuth: Beweisverwertungsverbot aufgrund rechtswidriger Blutentnahme

Von |Donnerstag, 19. November 2009|Strafrecht, Verkehrsrecht|

Das Amtsgericht Tirschenreuth hat in einem Urteil vom 21.09.2009 (Az.: 6 OWi 13 Js 4125/09 OWi) im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens wegen einer Drogenfahrt nach § 24 a Abs. 2 StVG den/die Betroffene freigesprochen, da es im Fall die Ergebnisse der entnommenen Blutprobe für nicht verwertbar hielt. Ohne die Ergebnisse der Blutentnahme konnte kein Tatnachweis geführt werden. Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde:

Neue Koalition plant die Einführung einer Erscheinenspflicht von Zeugen vor der Polizei

Von |Mittwoch, 28. Oktober 2009|Aktuelles, Allgemein, Strafrecht|

CDU/CSU und FDP planen offenbar die Einführung einer Erscheinenspflicht von Zeugen vor der Polizei. Im Koalitionsvertrag findet sich folgender Satz: "Wir werden eine gesetzliche Verpflichtung schaffen, wonach Zeugen im Ermittlungsverfahren nicht nur vor dem Richter und dem Staatsanwalt, sondern auch vor der Polizei erscheinen und – unbeschadet gesetzlicher Zeugenrechte – zur Sache aussagen müssen" (vgl. Koalitionsvertrag).