EuGH: „Legal Highs“ sind keine Arzneimittel

Von |Dienstag, 9. September 2014|Aktuelles, Allgemein, Medizinrecht, Strafrecht|

Ein interessantes Urteil hat der EuGH am 10.07.2014 zu sog. „Legal Highs“ getroffen. Hierunter versteht man Kräutermischungen, Lufterfrischer, Badesalze, etc., die zu Rauschzwecken konsumiert werden. Die „Legal Highs“ haben dieselbe/ähnliche Wirkungen wie Betäubungsmittel. Sie fallen jedoch zum Teil nicht unter das Betäubungsmittelgesetz, da die synthetischen Zusammensetzungen oftmals nicht im Anhang der verbotenen Substanzen zum BtmG enthalten sind.

BGH: Eltern haften nicht für illegales Filesharing volljähriger Kinder

Von |Freitag, 17. Januar 2014|Aktuelles, Allgemein, Strafrecht, Urheberrecht|

Der BGH hat in einem wichtiges Grundsatzurteil zum Thema Filesharing vom 08.01.2014 (Az. I ZR 169/12-BearShare) entschieden, dass der Anschlussinhaber für illegales Verhalten eines volljährigen Familienangehörigen nicht als Störer für Urheberrechtsverletzungen in Anspruch genommen werden kann, solange er keine Anhaltspunkte dafür hat, dass sein Internetanschluss für Urheberrechtsverletzungen missbraucht wurde. Hintergrund dieser Entscheidung ist der Grundsatz, dass Volljährige für ihre Handlungen grundsätzlich selbst verantwortlich sind und die Überlassung des Internetanschlusses auf einem besonderen Vertrauensverhältnis zwischen Familienangehörigen beruht. Eine automatische Störerhaftung des Anschlussinhabers ist unter diesen Gesichtspunkten aus Sicht des BGH nicht gerechtfertigt.

Uli Hoeneß – davon gibt es Viele unter uns – Zum Thema Schwarzarbeit und Steuerbetrug

Von |Donnerstag, 12. Dezember 2013|Aktuelles, Allgemein, Arbeitsrecht, Steuerrecht, Strafrecht, Zivilrecht|

Steuerehrlichkeit und Steuersünden sind seit geraumer Zeit überall ein Gesprächsthema, insbesondere seit „schweizerische CDs“ im Umlauf sind und vom Staat teuer angekauft werden, um Steuerhinterziehung im großen Stil - meist durch „Schwarzgeld“ in der Schweiz - aufzuklären. Prominente Namen, zuletzt Uli Hoeneß als Präsident des FC Bayern München, sind in aller Munde. Während diese millionenschweren Steuerhinterziehungen nur von wenigen Reichen vorgenommen werden, eröffnet sich für Viele auf einem anderen Feld die „Schweiz des kleinen Mannes“. Dabei soll die Rede sein von Vertragsleistungen ohne Rechnung, von klassischer Schwarzarbeit.