Bewertungen im Internet – Was ist zulässig und was nicht und wie kann man dagegen vorgehen?
Im Internet gibt es zahlreiche Bewertungsportale. Oftmals werden diese Portale [...]
Im Internet gibt es zahlreiche Bewertungsportale. Oftmals werden diese Portale [...]
In einem viel beachteten Grundsatzurteil hat der BGH am 15.11.2012 entschieden, dass Eltern für illegales Filesharing Ihrer minderjährigen Kinder grundsätzlich nicht haften, wenn die Kinder über das Verbot der rechtswidrigen Teilnahme an Internettauschbörsen belehrt wurden. Laut Pressemitteilung des BGH erfordert die elterliche Aufsichtspflicht keine ständige Überwachung der Kinder. Strengere Kontrollmaßnahmen sind nur dann erforderlich, wenn es konkrete Anhaltspunkte für ein Fehlverhalten der Kinder gibt.
Das Bundesjustizministerium will einen Gesetzesentwurf vorlegen, der die Möglichkeit einschränken soll, dass gerade im Internet Bagatellverstöße massenhaft mit hohen Abmahnkosten abgemahnt werden können. Adressaten des Gesetzesentwurfs sollen Anwaltskanzleien sein, die sich geradezu darauf spezialisiert haben Urheberrechts- und Wettbewerbsverstöße, die über das Internet begangen werden, „aufzuspüren“ und mit horrenden Kosten im Namen und im Auftrag eines Konkurrenten abzumahnen. Die Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger will deshalb im Gebührenrecht der Rechtsanwälte die entscheidenden „Stellschrauben“ ändern, um die Abmahnkosten gering zu halten.