BGH: Eltern haften nicht für illegales Filesharing volljähriger Kinder

Von |Freitag, 17. Januar 2014|Aktuelles, Allgemein, Strafrecht, Urheberrecht|

Der BGH hat in einem wichtiges Grundsatzurteil zum Thema Filesharing vom 08.01.2014 (Az. I ZR 169/12-BearShare) entschieden, dass der Anschlussinhaber für illegales Verhalten eines volljährigen Familienangehörigen nicht als Störer für Urheberrechtsverletzungen in Anspruch genommen werden kann, solange er keine Anhaltspunkte dafür hat, dass sein Internetanschluss für Urheberrechtsverletzungen missbraucht wurde. Hintergrund dieser Entscheidung ist der Grundsatz, dass Volljährige für ihre Handlungen grundsätzlich selbst verantwortlich sind und die Überlassung des Internetanschlusses auf einem besonderen Vertrauensverhältnis zwischen Familienangehörigen beruht. Eine automatische Störerhaftung des Anschlussinhabers ist unter diesen Gesichtspunkten aus Sicht des BGH nicht gerechtfertigt.

Uli Hoeneß – davon gibt es Viele unter uns – Zum Thema Schwarzarbeit und Steuerbetrug

Von |Donnerstag, 12. Dezember 2013|Aktuelles, Allgemein, Arbeitsrecht, Steuerrecht, Strafrecht, Zivilrecht|

Steuerehrlichkeit und Steuersünden sind seit geraumer Zeit überall ein Gesprächsthema, insbesondere seit „schweizerische CDs“ im Umlauf sind und vom Staat teuer angekauft werden, um Steuerhinterziehung im großen Stil - meist durch „Schwarzgeld“ in der Schweiz - aufzuklären. Prominente Namen, zuletzt Uli Hoeneß als Präsident des FC Bayern München, sind in aller Munde. Während diese millionenschweren Steuerhinterziehungen nur von wenigen Reichen vorgenommen werden, eröffnet sich für Viele auf einem anderen Feld die „Schweiz des kleinen Mannes“. Dabei soll die Rede sein von Vertragsleistungen ohne Rechnung, von klassischer Schwarzarbeit.

AG Hamburg: Deckelung von Anwaltsgebühren bei Filesharing!

Von |Donnerstag, 22. August 2013|Allgemein, Urheberrecht, Zivilrecht|

Das AG Hamburg hat in einem brandaktuellen Beschluss vom 24.07.2013 darauf hingewiesen, dass es in so genannten Filesharing-Fällen, die außerhalb des geschäftlichen Verkehrs begangen werden, einen Gegenstandswert in Höhe von 1.000,00 € für angemessen hält. Dies hat zur Folge, dass sich hierdurch die im vom AG Hamburg zu entscheidenden Fall streitgegenständlichen Anwaltsgebühren auf rund 155,00 € reduzieren. Das AG Hamburg begründet seine Rechtsauffassung ausdrücklich mit dem am 28.06.2013 beschlossenen Gesetz zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes (BT Drucksache 17/13057).

Windenergieanlagen: Chancen und rechtliche Risiken für Grundstückseigentümer

Von |Samstag, 1. Juni 2013|Aktuelles, Allgemein, Verwaltungsrecht, Zivilrecht|

Die Windenergie ist gerade auch in der Region Eichstätt derzeit ein großes Thema. Diverse Gemeinden planen Standorte. Üblicherweise werden Windenergieanlagen auf speziell ausgewiesenen Flächen im Außenbereich errichtet. Oft sind die Standorte landwirtschaftliche Nutzflächen. Da die Windenergieanlage meist nur einen kleinen Teil eines landwirtschaftlichen Grundstücks umfasst, kann der Rest der Fläche weiterhin landwirtschaftlich genutzt werden. Das Zurverfügungstellen von Flächen für Windenergieanlagen ist deshalb eine interessante Zusatzeinnahmequelle für Grundstückseigentümer. Gleichzeitig gehen damit jedoch rechtliche Risiken einher, die vor Abschluss eines Vertrages zu berücksichtigen sind.

Der enttäuschte Miterbe

Von |Mittwoch, 8. Mai 2013|Allgemein, Erbrecht|

Durch die Verpflichtung zur Ausgleichung von Vorempfängen unter Abkömmlingen kann es zu einer unterschiedlichen Verteilung des Nachlasses trotz gleicher Erbquoten kommen. Unser Erbrecht geht grundsätzlich davon aus, dass Kinder zu gleichen Teilen erben, § 1924 Abs. 4 BGB. Etwas anderes gilt, wenn der Erblasser durch Testament eine abweichende Regelung trifft. Häufig übertragen Eltern schon zu Lebzeiten (nicht nur aus steuerrechtlichen Gründen) Vermögen auf Kinder. Dabei handelt es sich oft um so genannte Ausstattungen im Sinn von § 1624 BGB. Wird bei Zuwendung einer solchen Ausstattung nicht angeordnet, dass das Erhaltene nicht auszugleichen sein soll, dann muss sie unter Abkömmlingen mit gleicher Quote im Erbfall berücksichtigt werden, § 2055 BGB.

Die strafbefreiende Selbstanzeige nach § 371 Abgabenordnung (AO) als tätige Reue

Von |Freitag, 26. April 2013|Aktuelles, Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht|

Im Zuge der Steuer-Affäre um Uli Hoeneß wird rechtspolitisch heftig Kritik an der Regelung der strafbefreienden Selbstanzeige aus § 371 AO geübt. Diese sei eine abzuschaffende Besonderheit des Steuerstrafrechts und widerspreche gerade in schweren Fällen, wenn es etwa um mehr als eine Million Euro hinterzogener Steuern geht, dem Gerechtigkeitsgefühl.

Neue Strafvorschrift gegen Korruption bei Ärzten geplant!

Von |Freitag, 5. April 2013|Aktuelles, Arztstrafrecht, Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht|

Nach dem Beschluss des Großen Senats des BGH vom 29.03.2012 (GSSt 2/11), dass sich ein niedergelassener, für die vertragsärztliche Versorgung zugelassener Arzt, nicht nach § 299 StGB (Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr) strafbar machen kann, da er bei der Wahrnehmung der ihm in übertragenen Aufgaben weder als Amtsträger noch als Beauftragter anzusehen ist, hat das Bundesgesundheitsministerium reagiert und plant die Einführung einer neuen Strafvorschrift gegen Korruption bei Ärzten. Geregelt werden soll das Ganze in den §§ 70, 128 und 307 c des SGB V. Die Strafvorschrift soll vergleichbar den Bestechungsdelikten des StGB als Antragsdelikt (§ 301 StGB) ausgestaltet werden und zielt nicht nur exklusiv auf Ärzte ab, sondern sämtliche Leistungserbringer im Gesundheitswesen.

Der vermeintliche Irrtum des Oscar Pistorius als Erlaubnistatbestandsirrtum?

Von |Donnerstag, 21. Februar 2013|Aktuelles, Allgemein, Strafrecht|

Seit Tagen berichten die Medien über den Fall des Oscar Pistorius. Pistorius wird vorgeworfen seine Freundin Reeva Steenkamp mit drei Schüssen durch die verschlossene Badezimmertür in Kopf, Arm und Hüfte ermordet zu haben. Er selbst dagegen behauptet, aus Versehen geschossen zu haben, da er seine Freundin für einen Einbrecher hielt, der sich im Badezimmer eingeschlossen hat.