Urteil zur Vorratsdatenspeicherung: Bundesverfassungsgericht scheut Konflikt mit der EU

Von |Dienstag, 2. März 2010|Aktuelles, Allgemein, Strafrecht, Urheberrecht|

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem heutigen Urteil zur Vorratsdatenspeicherung die deutsche Regelung im Telekommunikationsgesetz (TKG) für verfassungswidrig und nichtig erklärt (Az.: 1 BvR 256/08 u.a.). Die anlasslose Speicherung von praktisch sämtlichen Verkehrsdaten von Telefondiensten für sechs Monate sei nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Dies allerdings nur auf der gegenwärtigen gesetzlichen Grundlage aus § 113a, b TKG und § 110 g StPO, da der Gesetzgeber dort seiner Verantwortung für die Begrenzung und Verwendungszwecke nicht nachgekommen und weit über die europarechtliche Zielsetzung hinausgegangen sei. Schlechthin unvereinbar mit dem Grundgesetz sei eine anlasslose Speicherung dagegen nicht.

Ankauf von Steuersünder-CD – Legal oder Illegal?

Von |Dienstag, 2. Februar 2010|Allgemein, Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht|

Kanzlerin Merkel und Finanzminister Schäuble haben sich für den Kauf einer brisanten Steuersünder CD ausgesprochen, die ein Informant der Bundesregierung für 2,5 Millionen Euro anbietet. Angeblich könnten mit den auf der CD befindlichen Bankdaten von Schweizer Konten 1500 deutsche Steuersünder entlarvt werden. Höchst strittig ist jedoch, ob der Ankauf rechtlich zulässig ist oder nicht (vgl. Spiegel-online v. 02.02.10). Wir sehen den Kauf zumindest unter strafrechtlichen Gesichtspunkten als problematisch an.

AG Tirschenreuth: Beweisverwertungsverbot aufgrund rechtswidriger Blutentnahme

Von |Donnerstag, 19. November 2009|Strafrecht, Verkehrsrecht|

Das Amtsgericht Tirschenreuth hat in einem Urteil vom 21.09.2009 (Az.: 6 OWi 13 Js 4125/09 OWi) im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens wegen einer Drogenfahrt nach § 24 a Abs. 2 StVG den/die Betroffene freigesprochen, da es im Fall die Ergebnisse der entnommenen Blutprobe für nicht verwertbar hielt. Ohne die Ergebnisse der Blutentnahme konnte kein Tatnachweis geführt werden. Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde:

Neue Koalition plant die Einführung einer Erscheinenspflicht von Zeugen vor der Polizei

Von |Mittwoch, 28. Oktober 2009|Aktuelles, Allgemein, Strafrecht|

CDU/CSU und FDP planen offenbar die Einführung einer Erscheinenspflicht von Zeugen vor der Polizei. Im Koalitionsvertrag findet sich folgender Satz: "Wir werden eine gesetzliche Verpflichtung schaffen, wonach Zeugen im Ermittlungsverfahren nicht nur vor dem Richter und dem Staatsanwalt, sondern auch vor der Polizei erscheinen und – unbeschadet gesetzlicher Zeugenrechte – zur Sache aussagen müssen" (vgl. Koalitionsvertrag).