EuGH: Handel mit gebrauchter Software ist zulässig!
Der EuGH hat in einem bahnbrechenden Urteil vom 03.07.2012, Rs.C-128/11 entschieden, dass Software auch dann weiterveräußert werden darf, wenn Sie vom Hersteller online in den Verkehr gebracht wurde. Diese Frage war in der deutschen Rechtsprechung und Rechtsliteratur bislang höchst umstritten. Klar war die Rechtslage nur bei Software, die auf einem Datenträger wie beispielsweise einer CD oder einer DVD vom Hersteller in den Verkehr gebracht wurde. Diese durften schon nach einer Grundsatzentscheidung des BGH aus dem Jahre 2000 unproblematisch weiterveräußert werden. Im Streit, den nunmehr der EuGH als abschließende Instanz zu entscheiden hatte, ging es um Software, die nicht auf einem Datenträger, sondern über das Internet, in dem der Kunde unmittelbar von der Herstellerseite eine Programmkopie herunterlädt, in den Verkehr gebracht wurden.