Bundesverfassungsgericht verhandelt zum „Deal“
Am 07.11.2012 verhandelt das Bundesverfassungsgericht über drei Verfassungsbeschwerden gegen strafrechtliche [...]
Am 07.11.2012 verhandelt das Bundesverfassungsgericht über drei Verfassungsbeschwerden gegen strafrechtliche [...]
Wie heute berichtet wurde, ist Oli Kahn vom Amtsgericht Traunstein [...]
Der EuGH hat in einem bahnbrechenden Urteil vom 03.07.2012, Rs.C-128/11 entschieden, dass Software auch dann weiterveräußert werden darf, wenn Sie vom Hersteller online in den Verkehr gebracht wurde. Diese Frage war in der deutschen Rechtsprechung und Rechtsliteratur bislang höchst umstritten. Klar war die Rechtslage nur bei Software, die auf einem Datenträger wie beispielsweise einer CD oder einer DVD vom Hersteller in den Verkehr gebracht wurde. Diese durften schon nach einer Grundsatzentscheidung des BGH aus dem Jahre 2000 unproblematisch weiterveräußert werden. Im Streit, den nunmehr der EuGH als abschließende Instanz zu entscheiden hatte, ging es um Software, die nicht auf einem Datenträger, sondern über das Internet, in dem der Kunde unmittelbar von der Herstellerseite eine Programmkopie herunterlädt, in den Verkehr gebracht wurden.
Personenbezogene Daten können nach Art. 38 Abs. 1 PAG im Polizeicomputer gespeichert werden, soweit dies zur Erfüllung der Aufgaben der Polizei erforderlich ist. Ein derartiger Eintrag im Polizeicomputer kann unangenehme Folgen haben.
Verkehrsordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr wie Geschwindigkeitsüberschreitungen und Abstandsverstöße kommen alltäglich vor. Die Tatsache, dass man beispielsweise geblitzt wurde, bedeutet jedoch nicht zwingend, dass man auch ein Bußgeld bezahlen muss und Punkte in Flensburg bekommt. Es gibt nämlich vielfältige Möglichkeiten, sich gegen den Vorwurf, eine Verkehrsordnungswidrigkeit begangen zu haben, zu wehren.
Verkehrsminister Ramsauer plant eine Reform des Punktesystems in Flensburg (vgl. SZ vom 09.02.2012). Der Entzug der Fahrerlaubnis soll bereits bei 8 Punkten möglich sein. Dafür soll es aber pro Delikt nur maximal 2 Punkte geben. Außerdem soll es für jedes Delikt eine eigene Tilgungsfrist geben. Bisher kann die Fahrerlaubnis erst ab 18 Punkte entzogen werden.
Patienten sollen zukünftig im Hinblick auf Behandlungsfehler von Ärzten nach einem neuen Gesetzesentwurf der Bundesregierung besser geschützt werden. Nach dem Willen von Gesundheitsminister Daniel Bahr und Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, deren beiden Häuser sich für den Gesetzesentwurf verantwortlich zeigen, sollen insbesondere Krankenkassen bei der Suche nach einem Ärztepfusch behilflich sein. Außerdem soll es eine Beweislasterleichterung zugunsten des Patienten bei groben Behandlungsfehlern geben. Das Patientenrechte-Gesetz soll Anfang 2013 in Kraft treten und soll zunächst nur für Kassenpatienten gelten.
Das Bundesjustizministerium will einen Gesetzesentwurf vorlegen, der die Möglichkeit einschränken soll, dass gerade im Internet Bagatellverstöße massenhaft mit hohen Abmahnkosten abgemahnt werden können. Adressaten des Gesetzesentwurfs sollen Anwaltskanzleien sein, die sich geradezu darauf spezialisiert haben Urheberrechts- und Wettbewerbsverstöße, die über das Internet begangen werden, „aufzuspüren“ und mit horrenden Kosten im Namen und im Auftrag eines Konkurrenten abzumahnen. Die Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger will deshalb im Gebührenrecht der Rechtsanwälte die entscheidenden „Stellschrauben“ ändern, um die Abmahnkosten gering zu halten.
Im Arzthaftungsrecht sind Behandlungsfehler eines Arztes oftmals nicht offensichtlich. Vielmehr hegen Patienten erstmal nur den Verdacht, dass eine Behandlung nicht lege artis erfolgt ist. Ein Verdacht reicht jedoch für die Geltendmachung von Ansprüchen gegen den Arzt nicht. Um einen Schadensersatz durchsetzen zu können, muss der Patient vielmehr nicht nur einen Schaden darlegen, sondern grundsätzlich auch vollumfänglich den ärztlichen Fehler nachweisen. Dies gelingt in aller Regel nur über ein ärztliches Gutachten.
Wer sich von seinem Ehegatten trennen möchte, sollte seine Rechtsnachfolge überdenken. In aller Regel wird eine Änderung angezeigt sein. An einem Beispiel mag dies veranschaulicht werden: