BGH vom 18.06.2019: Beim Scheitern einer Beziehung sind Geldgeschenke an Schwiegereltern zurückzugeben
Der BGH hat in einem aktuellen Urteil vom 18.06.2019, Az. [...]
Der BGH hat in einem aktuellen Urteil vom 18.06.2019, Az. [...]
Folgender Sachverhalt lag dem Urteil zugrunde: Im Februar 2015 wollte [...]
Mit dieser Frage hatte sich der BGH bereits im Jahre [...]
Viele Menschen haben einen Bausparvertrag abgeschlossen. In den letzten Jahren [...]
Durch den BGH-Beschluss vom 06.07.2016, Az: XII ZB 61/16, hat [...]
Der BGH hat in einem wichtiges Grundsatzurteil zum Thema Filesharing vom 08.01.2014 (Az. I ZR 169/12-BearShare) entschieden, dass der Anschlussinhaber für illegales Verhalten eines volljährigen Familienangehörigen nicht als Störer für Urheberrechtsverletzungen in Anspruch genommen werden kann, solange er keine Anhaltspunkte dafür hat, dass sein Internetanschluss für Urheberrechtsverletzungen missbraucht wurde. Hintergrund dieser Entscheidung ist der Grundsatz, dass Volljährige für ihre Handlungen grundsätzlich selbst verantwortlich sind und die Überlassung des Internetanschlusses auf einem besonderen Vertrauensverhältnis zwischen Familienangehörigen beruht. Eine automatische Störerhaftung des Anschlussinhabers ist unter diesen Gesichtspunkten aus Sicht des BGH nicht gerechtfertigt.
Seit Tagen berichten die Medien über den Fall des Oscar Pistorius. Pistorius wird vorgeworfen seine Freundin Reeva Steenkamp mit drei Schüssen durch die verschlossene Badezimmertür in Kopf, Arm und Hüfte ermordet zu haben. Er selbst dagegen behauptet, aus Versehen geschossen zu haben, da er seine Freundin für einen Einbrecher hielt, der sich im Badezimmer eingeschlossen hat.