Stalking – Justizminister Maas will eine Gesetzesänderung des Straftatbestandes von § 238 StGB, um Stalking-Opfer besser zu schützen
Auflauern am Arbeitsplatz oder vor der Wohnung, Telefonterror und Belästigungen: [...]
Auflauern am Arbeitsplatz oder vor der Wohnung, Telefonterror und Belästigungen: [...]
Ein interessantes Urteil hat der EuGH am 10.07.2014 zu sog. „Legal Highs“ getroffen. Hierunter versteht man Kräutermischungen, Lufterfrischer, Badesalze, etc., die zu Rauschzwecken konsumiert werden. Die „Legal Highs“ haben dieselbe/ähnliche Wirkungen wie Betäubungsmittel. Sie fallen jedoch zum Teil nicht unter das Betäubungsmittelgesetz, da die synthetischen Zusammensetzungen oftmals nicht im Anhang der verbotenen Substanzen zum BtmG enthalten sind.
Der BGH hat in einem wichtiges Grundsatzurteil zum Thema Filesharing vom 08.01.2014 (Az. I ZR 169/12-BearShare) entschieden, dass der Anschlussinhaber für illegales Verhalten eines volljährigen Familienangehörigen nicht als Störer für Urheberrechtsverletzungen in Anspruch genommen werden kann, solange er keine Anhaltspunkte dafür hat, dass sein Internetanschluss für Urheberrechtsverletzungen missbraucht wurde. Hintergrund dieser Entscheidung ist der Grundsatz, dass Volljährige für ihre Handlungen grundsätzlich selbst verantwortlich sind und die Überlassung des Internetanschlusses auf einem besonderen Vertrauensverhältnis zwischen Familienangehörigen beruht. Eine automatische Störerhaftung des Anschlussinhabers ist unter diesen Gesichtspunkten aus Sicht des BGH nicht gerechtfertigt.
Steuerehrlichkeit und Steuersünden sind seit geraumer Zeit überall ein Gesprächsthema, insbesondere seit „schweizerische CDs“ im Umlauf sind und vom Staat teuer angekauft werden, um Steuerhinterziehung im großen Stil - meist durch „Schwarzgeld“ in der Schweiz - aufzuklären. Prominente Namen, zuletzt Uli Hoeneß als Präsident des FC Bayern München, sind in aller Munde. Während diese millionenschweren Steuerhinterziehungen nur von wenigen Reichen vorgenommen werden, eröffnet sich für Viele auf einem anderen Feld die „Schweiz des kleinen Mannes“. Dabei soll die Rede sein von Vertragsleistungen ohne Rechnung, von klassischer Schwarzarbeit.
Im Zuge der Steuer-Affäre um Uli Hoeneß wird rechtspolitisch heftig Kritik an der Regelung der strafbefreienden Selbstanzeige aus § 371 AO geübt. Diese sei eine abzuschaffende Besonderheit des Steuerstrafrechts und widerspreche gerade in schweren Fällen, wenn es etwa um mehr als eine Million Euro hinterzogener Steuern geht, dem Gerechtigkeitsgefühl.
Nach dem Beschluss des Großen Senats des BGH vom 29.03.2012 (GSSt 2/11), dass sich ein niedergelassener, für die vertragsärztliche Versorgung zugelassener Arzt, nicht nach § 299 StGB (Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr) strafbar machen kann, da er bei der Wahrnehmung der ihm in übertragenen Aufgaben weder als Amtsträger noch als Beauftragter anzusehen ist, hat das Bundesgesundheitsministerium reagiert und plant die Einführung einer neuen Strafvorschrift gegen Korruption bei Ärzten. Geregelt werden soll das Ganze in den §§ 70, 128 und 307 c des SGB V. Die Strafvorschrift soll vergleichbar den Bestechungsdelikten des StGB als Antragsdelikt (§ 301 StGB) ausgestaltet werden und zielt nicht nur exklusiv auf Ärzte ab, sondern sämtliche Leistungserbringer im Gesundheitswesen.
Seit Tagen berichten die Medien über den Fall des Oscar Pistorius. Pistorius wird vorgeworfen seine Freundin Reeva Steenkamp mit drei Schüssen durch die verschlossene Badezimmertür in Kopf, Arm und Hüfte ermordet zu haben. Er selbst dagegen behauptet, aus Versehen geschossen zu haben, da er seine Freundin für einen Einbrecher hielt, der sich im Badezimmer eingeschlossen hat.
Der Organspendeskandal in Göttingen verschärft sich in juristischer Hinsicht. Wie verschiedenen Presseberichten zu entnehmen ist, sitzt ein ehemaliger Transplantationsmediziner der Universität Göttingen seit Freitag, den 11.01.2013 in Untersuchungshaft. Der Vorwurf ist hart: versuchter Totschlag in neun Fällen! Der Arzt soll Krankenakten manipuliert haben, wodurch einzelne Patienten auf Wartelisten nach oben rückten und hierdurch innerhalb kürzester Zeit ein Spendeorgan erhielten. Andere Patienten, die lebensbedrohlicher erkrankt gewesen seien, sollen dagegen aufgrund der Manipulationen kein Spendeorgan erhalten haben. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig sieht hierin den dringenden Tatverdacht des versuchten Totschlages begründet, da der Arzt aufgrund seiner Kenntnisse als Transplantationsmediziner den Tot der nicht berücksichtigten Patienten billigend in Kauf genommen hat.
Seit 01.09.2012 ist das novellierte Verbraucherinformationsgesetz in Kraft. Durch dieses Gesetz wurde auch § 40 Abs. 1 a LFGB geschaffen. Nach Auffassung der Gesundheitsbehörden verpflichtet § 40 Abs. 1 a LFGB die zuständigen Behörden, Verbraucher öffentlich unter Nennung des betroffenen Unternehmens über bestimmte Verstöße im Bereich des Lebensmittel- und des Futtermittelrechts zu informieren (“Muss-Vorschrift“). Dementsprechend informieren bereits mehrere Behörden wie beispielsweise auch das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit auf Ihren Webseiten über Lebensmittelverstöße in diversen Betrieben.
Am 07.11.2012 verhandelt das Bundesverfassungsgericht über drei Verfassungsbeschwerden gegen strafrechtliche [...]